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MK2 – die TeamManufaktur
Detmolder Str. 591
33699
Thomas R. Meyer

Kontakt
Telefon: 0521 3992299
Telefax: 0521 3992298
E-Mail: info@teamevent-kochen.deWeb: www.teamevent-kochen.de
Web: www.teamevent-grillen.de
Büro:
Di – Mi: von 09:30 Uhr bis 14°° Uhr
Do: von 10°° bis 15°° UhrMontags und Freitags ist unser Büro nicht besetzt. In diesem Fall steht

Ihnen natürlich ein Anrufbeantworter zur Verfügung, um uns eine Nachricht zu hinterlassen.
Umsatzsteuer-ID DE249859830
Inhaltlich Verantwortlich im Sinne von §6 Abs. 2 MDStV (§10 Abs.3 MDStV):
Thomas R. Meyer, Anschrift siehe oben.

Wir bedanken uns bei der Internetagentur click to enter für die Erstellung unserer Internetseite.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage ist eine pauschale, verbindliche und bestätigte Buchung des Termins, laut Angebot, zwischen dem jeweiligen Kunden und K. Kirschner (Firma MK2 TeamManufaktur). Aus diesem gehen Leistungen, Termin und pauschaler Netto/Bruttopreis der durch Kerstin Kirschner (Firma MK2) und dem Kunden zu erbringenden Leistungen hervor. Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGB an.

2. Bezahlung
Der vereinbarte Pauschalpreis (nach Regelbesteuerung § 3 Abs. 9 UstG. 19% MwSt.) gilt laut bestätigtem Angebot und ohne Abzüge, mit 10 Tagen Zahlungsziel laut Datum der Rechnungserstellung.

3. Stornierung
Storniert der Kunde nach einer verbindlichen Zusage fallen 25% der vereinbarten Vergütung Netto an.

Desweiteren:

Von 4 – 3 Wochen vor Durchführung 50%,
bis 2 Wochen vor Event 75% und
bis 1 Woche vor Event 80%
der vereinbarten Netto-Vergütung.

Rücktritt/Storno bei Komplettangebot mit Hotel

incl. Übernachtung und/oder Segwayfahren und/oder Seminarraum

Ein kostenfreier Rücktritt von einer verbindlichen Buchung ist nicht möglich.

Bei Stornierung werden 90 % der gebuchten Leistungen berechnet.

4. Haftungsausschluss
Das Benutzen der Messer und für das Event notwendigen Gerätschaften geschieht auf eigenen Wunsch und eigene Gefahr der Teilnehmer. Die Firma MK2 übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen der Teilnehmer, die durch den Gebrauch, oder falsche Bedienung der von MK2  zur Verfügung gestellten Messer und Koch- oder Grillutensilien entstehen. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Verschmutzungen der Kleidungsstücke der Teilnehmer, die während des Events  geschehen. Diese Erklärung entbindet die Firma MK2 nicht von der allgemeinen, gesetzlichen Haftungspflicht. Weiterhin garantiert die Firma MK2, dass sich alle Geräte in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.MK2 übernimmt keinerlei  Haftung für Teilnehmer, die Lebensmittelallergien und sonstige körperliche Reaktionen auf sämtliche von MK2 verwendeten Lebensmittel und Getränke zeigen. Allergien oder sonstige Reaktionen, auf die verwendeten Lebensmittel und Getränke, sind von betroffenen Teilnehmern selbstständig zu benennen.

5. Räumlichkeiten und Flächen
Alle erforderlichen Räumlichkeiten und Flächen, damit verbundener, vom Kunden gewünschter, Regenschutz vor Ort,  sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung.

6. Zugänglichkeit
Der Kunde sorgt für Zufahrt und Zugang zum Veranstaltungsort ohne Behinderungen und Kosten.

7. Weitergehende Leistungen
Vom Kunden geforderte und nicht im Angebot  fixierte Leistungen oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen, wie zum Beispiel die Müllmitnahme, werden durch die Firma MK2 im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht und werden dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste, mutwillig beschädigte Ausstattung  der Firma MK2,  werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.

9. Freistellung für Schäden und Schadensersatz
Der Kunde stellt die Firma MK2 zur Haftung für Sach- und Personenschäden sowie für Schadensersatz frei, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verschulden nachzuweisen sind.

10. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl der Firma MK2 durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.

11. Beweislast
Die Beweislast für etwaige Mängel liegt ab Leistungsbeginn beim Kunden. Dies gilt auch für ggf. vorab erfolgte Teilleistungen oder -lieferungen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.